In den meisten Fällen beginnt eine KFO-Behandlung zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. Es gibt aber drei mögliche Gründe, warum damit schon mit etwa 4 bis 6 Lebensjahren im Rahmen der sog. "Kieferorthopädischen Frühbehandlung" begonnen werden sollte:
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Kind möglicherweise davon betroffen ist, lesen Sie bitte die folgenden Informationen:
In einem normal geformten Gebiss stehen Ober- und Unterkiefer harmonisch zueinander und die oberen Zähne überdecken leicht die unteren. Bei den nachfolgend aufgeführten Fehlstellungen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung angezeigt:
Wenn Sie solche Abweichungen bei Ihrem Kind beobachten oder vermuten, fragen Sie Ihren Zahnarzt. Er wird Sie beraten und ggf. zum Kieferorthopäden überweisen.
Viele Kinder haben Angewohnheiten ("Habits"), die zur Verschiebung der Zähne führen können:
Wenn es Ihnen nicht gelingt, Ihrem Kind diese Habits abzugewöhnen oder wenn Sie schon auffällige Zahnverschiebungen beobachten, sollten Sie den Kieferorthopäden aufsuchen: Er kann mit einer sog. Mundvorhofplatte (siehe Foto) zum Abgewöhnen beitragen und weitere Verschiebungen vermeiden.
Bei Sprachstörungen oder falschen Schluckmustern kann er Ihr Kind zu einem sog. Logopäden überweisen, der mit ihm das richtige Sprechen und Schlucken trainiert.
Bei gewohnheitsmäßiger Mundatmung kann die Atmung durch die Nase behindert sein. In solchen Fällen muss eventuell der Hals-Nasen-Ohrenarzt aufgesucht werden.
Wenn Ihre Kind schon sehr früh Milchzähne verloren hat (z.B. durch einen Unfall oder starke Karies (Löcher in den Zähnen), kann das zu Verschiebungen der restlichen Zähne führen.
Das kann verhindern, dass später die bleibenden Zähne richtig durchbrechen. In solchen Fällen müssen oft sog. Lückenhalter eingesetzt werden, die den Platz für die bleibenden Zähne frei halten.