Das typische Alter für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung liegt zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. Warum? In diesem Zeitraum findet normalerweise der endgültige Wechsel vom Milch- zum bleibenden Gebiss statt und die Kiefer stehen vor einem sog. Wachstumsschub.
Diesen Schub nutzt die Kieferorthopädie im Alter zwischen 9 und 16 Jahren für die relativ schnelle Umformung der Kiefer und Korrektur der Zahnstellungen. Grundsätzlich ist eine kieferorthopädische Behandlung aber in jedem Alter möglich - es dauert nur etwas länger.
In besonderen Fällen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung schon ab etwa 4 bis 6 Lebensjahren notwendig. Die Notwendigkeit wird normalerweise vom Zahnarzt bei den halbjährlichen Untersuchungen und Prophylaxesitzungen Ihrer Kinder festgestellt. Es ist also wichtig, dass Sie Ihre Kinder regelmäßig halbjährlich beim Zahnarzt untersuchen lassen, damit er Sie ggf. rechtzeitig auf eine notwendige kieferorthopädische Behandlung hinweisen kann.
Schöne und gleichmäßig stehende Zähne sind wichtig für ein gutes Aussehen. Es kann das Selbstwertgefühl steigern, wenn man seine Zähne unbefangen zeigen kann.
Wer selbstbewusst reden und lachen kann, wirkt sympathischer auf seine Mitmenschen. Und das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für privaten und beruflichen Erfolg.
Verantwortungsbewusste Eltern achten darauf, dass ihre Kinder gesunde und schöne Zähne haben. Sie wissen auch, dass gleichmäßige Zahnreihen und harmonisch stehende Kiefer zur Gesundheit ihrer Kinder beitragen und Sprachfehlern vorbeugen. Deshalb entscheiden sich immer mehr Eltern für eine KFO-Behandlung, wenn es der Zahnarzt empfiehlt. Hier erfahren Sie, was Sie darüber wissen müssen:
Bei schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen und bei schädlichen Angewohnheiten der Kinder (wie z.B. lang anhaltendes Daumenlutschen) sollte die sog. Kieferorthopädische Frühbehandlung schon mit etwa 4 Jahren beginnen.
In den meisten Fällen liegt der beste Zeitpunkt für den Beginn einer KFO-Behandlung im Alter zwischen 9 und 11 Jahren (abhängig von der Zahn- und Kieferentwicklung des Kindes).
In diesem Alter beginnt der sog. Wachstumsschub der Kiefer und Knochen, den man für die zügige Regulierung der Zähne nutzt. Während dieser Phase wechseln im Backenzahnbereich die Milchzähne zu bleibenden Zähnen und wachsen hinten zusätzliche Backenzähne (siehe Grafik).
Die eigentliche Zahnregulierung dauert ca. 2 - 3 Jahre. Danach schließt sich eine sog. "Haltephase" an, in der die regulierten Zähne in ihrer neuen Position gehalten werden müssen.
In den meisten Fällen kann die kieferorthopädische Behandlung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren abgeschlossen werden.
Nachdem die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung vom Hauszahnarzt oder den Eltern selbst festgestellt wurde, erfolgt die genaue Untersuchung, Planung der Behandlung und Beratung des Patienten und seiner Eltern durch den Kieferorthopäden.
Anschließend wird der sog. Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse und den Patienten erstellt.
Herausnehmbare Zahnspangen werden individuell aus Kunststoff hergestellt, wobei die Farbwünsche des Patienten berücksichtigt werden. Elastische Metallklammern halten die Zahnspange an den Zähnen fest. Die Spangen haben zusätzliche Elemente wie z.B. Dehnschrauben oder Drahtbögen, mit denen die Zähne bewegt werden. Mehr Informationen über die Zahnregulierung mit herausnehmbaren Zahnspangen.
Wenn nicht nur die Zähne krumm, sondern auch die Kiefer falsch zueinander stehen, müssen sie mit sog. "Funktionstherapeutischen Geräten" in die richtige Lage zueinander gebracht werden. Während normale Zahnspangen in der Regel für einen Kiefer gemacht werden, bestehen diese Geräte aus einer Spange für Ober- und Unterkiefer in einem Stück. Kieferregulierung mit funktionstherapeutischen Geräten.
Bestimmte Zahnregulierungen wie das Drehen oder waagrechte Verschieben eines Zahnes funktionieren mit losen Zahnspangen nicht. Hier benötigt man festsitzende Zahnspangen, die mit Bändern an den hinteren Zähnen und sog. "Brackets" an den übrigen Zähnen über einen Draht miteinander verbunden werden. Zahnregulierung mit festsitzenden Spangen.
Wenn man Zähne kieferorthopädisch bewegt, haben diese die Tendenz in ihre alte Stellung "zurück zu wollen". Außerdem können die Weisheitszähne zu ungewollten Zahnverschiebungen führen. Um dem vorzubeugen, müssen die Zähne nach der Regulierung mit herausnehmbaren Kunststoffschienen oder innen auf die Zähne geklebten Drähten fixiert werden. Stabilisierung (Retentionsphase) mit sog. Retainern.