Zunächst natürlich einmal, wenn Sie die Stellung Ihrer Zähne und Kiefer stört oder beeinträchtigt. Wenn Sie also schöne und harmonisch stehende Zähne haben wollen.
Außerdem, wenn Sie an Sprachstörungen, Kiefergelenksproblemen oder Haltungsschäden leiden.
In diesen Fällen kann der Kieferorthopäde prüfen, ob die Ursache bei den Zähnen liegt und Sie ggf. behandeln. Lassen Sie sich in solchen Fällen auf jeden Fall kieferorthopädisch untersuchen und beraten.
Sie wollen endlich gleichmäßig stehende, schöne Zähne
Sie wollen einen Fehlbiss korrigieren lassen, der ihnen Kiefergelenks-Probleme macht
Sie wollen Ihre Wirbelsäule entlasten, die wegen ihres Fehlbisses verkrümmt ist
Allerdings fragen sie sich auch, ob eine kieferorthopädische Behandlung in ihrem Alter noch möglich ist, ob sie das in ihrem Privat- und Berufsleben nicht zu sehr einschränkt und ob das die Kasse bezahlt. Hier finden Sie die Antworten:
Grundsätzlich können Zähne bis ins hohe Alter kieferorthopädisch reguliert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zähne fest im Knochen stehen und keine Parodontose (Zahnbett-Erkrankung) vorliegt.
Bei Jugendlichen zwischen 9 und 16 Jahren nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Regulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauert.
Bei Erwachsenen können schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die vor einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht und ggf. behandelt werden müssen:
Zahnfleisch-Entzündungen und Parodontose
Störungen der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur (z.B. Kiefergelenkknacken, Zähneknirschen)
Rückenschmerzen, Wirbelsäulen-Verkrümmungen, Becken-Schiefstand
In der Regel bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
Hier kommt es auf den Tarif an, den Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass Sie Geld von Ihrer PKV bekommen. Lassen Sie sich dazu in unserer Praxis und von Ihrem Versicherungs-Fachmann beraten.