Kieferorthopädie in Homberg - Markus Nolte
Kieferorthopädie in Homberg - Markus Nolte

Was bezahlt die Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Wenn Sie oder Ihre Kinder gesetzlich versichert sind ...

Normalerweise bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) kieferorthopädische Behandlungen nur für Kinder und Jugendliche, wenn bis zum 18. Lebensjahr mit der Behandlung begonnen wurde. Bei Erwachsenen gibt es nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).

Allerdings wird auch bei Kindern und Jugendlichen nicht in jedem Fall bezahlt: Für sog. leichte Kieferanomalien (KIG 1 und 2, s.u.) oder für Zusatzleistungen wie z.B. "unsichtbare" Zahnspangen

Wann bezahlen Krankenkassen kieferorthopädische Behandlungen?
 

Kieferorthopädische Indikations-Gruppen (KIG)

Die GKV entscheidet über die Bezahlung einer kieferorthopädischen Behandlung nach insgesamt fünf sog. "Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen": KIG 1 - 5. Die KIG 1 und 2 gelten als leichte Anomalien (Störungen der Zahn- oder Kieferstellung). Deren Behandlung wird nicht bezahlt. Erst ab KIG 3 gibt es Geld von der GKV.

Allerdings gibt es auch in den KIG 1 und 2 Fälle, in denen eine KFO-Behandlung medizinisch notwendig ist. Hier kann unter Umständen die richtige Zusatzversicherung einspringen.

 

Erstattung durch die GKV

Kieferorthopädische Behandlungen nach den KIG 3-5 werden für Kinder und Jugendliche von der GKV zu 100 % erstattet. Allerdings müssen Sie während der Behandlung 20 % der Kosten vorerst selber tragen.

Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer GKV zurückerstattet. Das soll dazu motivieren, die Behandlung auch wirklich abzuschließen.

Übrigens ....

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in jedem Fall eine kieferorthopädische Erstberatung in voller Höhe - unabhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und vom Alter des Patienten. Sie brauchen auch keine Überweisung von Ihrem Zahnarzt, wenn Sie zu uns kommen. Es gibt also keinen Grund, warum Sie sich nicht kieferorthopädisch beraten lassen sollten.

 

Wenn Sie privat versichert sind ...

Hier können wir Ihnen keine allgemeinen Informationen über die Erstattung der Behandlungskosten geben, weil diese zu sehr von den individuellen Regelungen der vielen PKV-Tarife abhängt. Sie bekommen vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan (HKP) von uns, den Sie bei Ihrer PKV einreichen. Von dieser erhalten Sie dann wiederum einen sog. Erstattungs-Bescheid.

Übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung?

In vielen Fällen ja - wenn Sie die richtige abschließen! Was heißt das? Wie Sie auf der Seite Was bezahlt die Kasse? erfahren haben, erstatten Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) nur bei schweren Fehlstellungen der Zähne und Kiefer die KFO-Behandlung.

Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2*) gibt es kein Geld von der GKV. Trotzdem ist deren Behandlung oft medizinisch notwendig, um Folgeschäden für die Zähne, Kiefer und Kiefergelenke zu verhindern. Hier kommt die richtige Zusatzversicherung ins Spiel:

Sie brauchen eine, die auch dann für kieferorthopädische Behandlungen bezahlt, wenn die GKV nichts erstattet und wenn sie medizinisch notwendig sind. Achten Sie also beim Abschluss darauf, dass die Zusatzversicherung auch die Behandlung bei KIG 1 und 2 bezahlt!

Welche Zusatzversicherung soll ich für die KFO abschließen?
 

Rechtzeitig abschließen!

Eine Zusatzversicherung zahlt nur dann für die KFO, wenn man sie abschließt, bevor vom Zahnarzt die kieferorthopädische Behandlungs-Notwendigkeit festgestellt wurde! Das bedeutet für Sie: Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob bei Ihren Kindern eine spätere KFO-Behandlung absehbar ist.

Wenn Ihr Zahnarzt das für möglich hält, sollten Sie sich von einem Versicherungs-Fachmann beraten lassen und rechtzeitig abschließen.

* KIG = Kieferorthopädische Indikations-Gruppen. Die KIG 1 und 2 beinhalten leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen.

Können KFO-Kosten steuerlich abgesetzt werden?

Prinzipiell ja, aber es gibt eine Einschränkung: Grundsätzlich können Gesundheitskosten (also z.B. auch Zahlungen für Kieferorthopädie oder Zahnersatz) als sog. außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Aber es gibt auch eine sog. zumutbare Eigenbelastungsgrenze, die vom persönlichen Einkommen abhängt.

Das bedeutet: Sie können nur die KFO-Kosten von der Steuer absetzen, die Ihre zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigen. Sie müssen also Ihren Steuerberater fragen.

Sämtliche Belege für Gesundheitskosten aufbewahren!

Sammeln Sie im Laufe eines Jahres sämtliche Zahlungsbelege für Gesundheitsaufwendungen: Rezeptgebühren, Zahlungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie usw. und geben Sie diese gesammelt an Ihren Steuerberater.

Kieferorthopädie in Homberg
Zahnarzt Markus Nolte

Kasseler Straße 15
34576 Homberg / Efze

Telefon:   05681-60636
Telefax:   05681-60634

kfo-homberg(at)outlook.de

Sprechzeiten

Montag - Donnerstag:  8.30-11.00 Uhr
13.00-16.00 Uhr

Notdienst-Auskunft 01805-607011

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